Donnerstag, 4. März 2010

Sittenwidrig - was ist das?

Dieser Bericht von Report Mainz lies die Frage in mir erklingen: "Quo vadis Deutschland?"
Wer, wie ich, seinen Augen nicht traut, kann sich das ganze auch anhören.

"Sittenwidrig" was ist das eigentlich genau? fragt es seitdem in mir. Also auf nach Wikipedia und informieren. Was ich da lese, erschließt sich mir - auch nach mehrmaligem lesen - nicht. Ich verstehe nur "Bahnhof, Koffer klauen"

Gut, versuche ich es anders. Was bedeutet Sitte?
Dazu sagt Wikipedia unter anderem:
"Sitten können alt oder neu, gut oder schlecht, schön oder rau/wild, streng/starr bzw. locker usw. sein. Sitten achtet man, bewahrt bzw. pflegt sie, hält sie (ein), verletzt oder bricht sie, verstößt gegen sie, fügt oder unterwirft sich ihnen. Mit der Zeit werden sie gelockert oder aber verschärft. Sie unterliegen sämtlich dem sozialen Wandel."


Schlagartig wird mir klar: Der Begriff "Sittenwidrig" lässt sich nicht eindeutig bestimmen und ist dehnbar wie ein Gummiband. Da ich mich damit natürlich nicht abfinden kann, versuche ich es mal mit einer eigenen Definition.

Im Bezug auf die oben verlinkten Beiträge: Ein Stundenlohn von deutlich unter drei Euro ist für mich nicht Sittenwidrig, sondern Kriminell!!!
Hier plädiere ich dafür, dass der Arbeitgeber der solche Löhne für angemessen hält, den Beweis zu erbringen hat, dass er selbst von diesem Stundenlohn für sich und seine Familie den Lebensunterhalt bestreiten kann. Ohne "Wenn und Aber".
Arbeitgeber, welche darauf spekulieren, dass die fehlenden Mittel zum Lebensunterhalt seiner Arbeiter ja die Allgemeinheit tragen kann, ist der Gewerbeschein zu entziehen oder er muss seinen Betrieb ohne Personal führen.
Arbeitgeber solcher Couleur sind die wahren Sozialschmatotzer.

Politiker die die Rahmenbedingungen schaffen, die derlei Zustände ermöglichen, sollten sich bewusst machen, dass ihr Abgeordnetengehalt plus Diäten vom Volk bezahlt wird.

Alle, die Hungerlöhne bezahlen und die Rahmenbedingungen dafür schaffen, handeln nach meiner Auffassung Sittenwidrig.

Ich bin zu rabiat? Kann schon sein. Aber langsam platzt mir der Kragen ...

Paulinchen

2 Kommentare:

  1. Keine Sorge: Du bist nicht zu rabiat. Arbeitgeber wie der vorgestellte gehören bestraft! Und drei Euro als noch gerade erträglich? Das macht, bei einer Sechstagewoche und einem Zehnstundentag (!), im Monat 840 Euro. Will sagen, ein solcher Arbeitgeber gehört auf Hartz IV gesetzt und mit Arbeitsverbot belegt, lebenslang.

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  2. Sittenwidrigkeit beginnt schon viel früher, nämlich da, wo jemand nach Westerwelles oder Sarazzins Ausfällen zustimmend nickt.

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