Montag, 8. März 2010

"Im Namen des Volkes ..." - wirklich?

Für mich ist es wirklich starker Tobak, wenn das Bundesverfassungsgericht zu solchen Rechtsauffassungen kommt. Wer möchte, kann die Pressemitteilung und den Beschluss der Verfassungsrichter zur Sache lesen und sich selbst seine Meinung bilden.

Ich stelle mir vor, ich gehe durch Augsburg und sehe ein Plakat, auf dem zu lesen steht:

"Ausländer-Rück-Führung" zugunsten eines "lebenswerten deutschen Augsburg"

Wahrscheinlich müsste ich es dreimal lesen, um zu realisieren, dass meine Augen mich nicht trügen. Mein Eindruck wäre dann, da will jemand, dass die Augsburger sich entscheiden sollen, ob sie mit Ausländern ein "nicht-lebenswertes", oder ohne Ausländer ein "lebenswertes" Augsburg haben wollen. Lange würde ich grübeln, was der/die Verfasser sich dabei gedacht haben, welche Absicht dahinter stecken könnte? Danach würde ich mit möglichst vielen Menschen darüber diskutieren, um zu ergründen, wie andere darüber denken. Eines allerdings könnte ich darin nicht erkennen, nämlich, nur eine freie Meinungsäußerung.

Ich stelle mir ernsthaft die Frage: Wieviele Menschen fühlen sich dazu aufgefordert, ihre ausländischen Mitbürger, nachdem sie dieses Plakat gelesen haben, argwöhnisch zu beäugen? Für mich wird hier eindeutig "Wind gesäht", und ich hoffe inbrünstig, dass daraus kein Sturm wird.

Mich macht diese höchstrichterliche Entscheidung mehr als nur betroffen.

Paulinchen

1 Kommentar:

  1. Paulinchen,

    da hast du Recht!

    Anderes ist aber wohl von den Richtern der Verfassung wohl nicht zu erwarten. Auch wenn anderes gerne erzählt wird.

    Märchen werden eben gerne erzählt. Nur hat man früher nicht daran geglaubt. ;-)

    AntwortenLöschen