Gestern - ich war mit dem Auto unterwegs um meine Besorgungen zu erledigen - erreichte mich über das Radio folgende Nachricht: "Fleischhändler reißt Restaurantgästen die Steaks vom Teller". Staunend hörte ich den Bericht der Sprecherin und wähnte mich im falschen Film. Wieder zu Hause, konnte ich mich dann im Internet überzeugen, dass es keine Ente war.
Es entzieht sich meiner Kenntnis, wie in der Gastronomie Lieferung und Bezahlung gehandhabt werden, die Schlussfolgerung der Polizei, dies ist nur eine "grobe Unfreundlichkeit", kann ich nicht nachvollziehen. Für mein Verständnis ist solches Handeln kein Mundraub, sondern Selbstjustiz.
Es bleibt nur zu hoffen, dass dies ein Einzelfall bleibt.
Paulinchen
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Ich denke, hier handelt es sich um einen Fall von "Rechtsanmaßung". Zwischen dem Wirt und dem Gast ist nach der Bestellung der Mahlzeit ein "Bewirtungsvertrag" zustande gekommen. Der Lieferant ist hier nicht mehr im Spiel. Mundraub ist das ganz sicher nicht.
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